- Kraftfahrzeugsteuer
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Kraftfahrzeugsteuer
Sie wird für Reisemobile auf Basis der Schadstoffklasse sowie nach Gewicht ermittelt. Bei Fahrzeugen ab Schadstoffklasse S 4 steigt der Jahresbetrag ab zwei Tonnen zulässiger Gesamtmasse pro angefangenen 200 Kilo um zehn Euro.